Rechtliches!
Zulässig ist nur die Aufnahme kranker oder verletzter Tiere, sowie tatsächlich verlassener Jungvögel. Sobald diese selbstständig sind, müssen die Vögel in die Freiheit entlassen werden. Bei bedrohten oder besonders geschützten Arten wie Eulen, Greif- und Wasservögeln bitte die Untere Naturschutzbehörde informieren.
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